Carnobacterium inhibens
Ein gesundes und ausbalanciertes Pferdehaut-Mikrobiom beheimatet fünf Schlüssel-Mikroben:
Staphylococcus equorum
Macrococcus
goetzii
Macrococcus epidermidis
Exiguobacterium sibiricum
Unser Zertifizierungsverfahren für den
Standard 59.10 Pferdehaut
Die Produkte durchlaufen im Rahmen der „Microbiome-friendly“- Zertifizierung folgende vier Phasen:
Der Test stellt eine größtmögliche mikrobiologische Reinheit des Produkts sicher. Das Produkt wird auf Verunreinigungen durch mesophile und aerobe Mikroorganismen (Bakterien, Hefen, Schimmelpilze (TAMC und TYMC)) untersucht. Der Grenzwert liegt bei ≤ 20 cfu/g oder ml.
Die Balance zwischen dem am häufigsten vorkommenden Pferdehautkeimen M. carouselicus und dem Krankheitserreger S. aureus sollte nicht durch das Produkt gestört werden. Eine Co-Kultur mit beiden Keimen wird für eine bestimmte Zeit mit dem Produkt versetzt und anschließend das Verhältnis der beiden Mikroben mit der unbehandelten Kontrollgruppe verglichen. Dies darf sich unter dem Einfluss des Pferdepflegeprodukts nicht zu Gunsten von S. aureus verändern.
Für den Diversitätstest werden die für Pferdehaut typischen Keime gezüchtet. Eine Co-Kultur aus allen Keimen wird mit dem zu testenden Produkt versetzt und die Veränderung der Diversität mit der unbehandelten Kontrollgruppe verglichen. Die Diversität des Pferdehaut-Mikrobioms muss hinsichtlich der wichtigsten Schlüssel-Mikroben erhalten bleiben.
Ein Mikrobiom-freundliches Produkt soll nicht nur die Diversität erhalten, sondern auch dem Wachstum der Mikroben nicht abträglich sein. Der Vitalitäts-Test simuliert in einem Modell den Hautkontakt. Jeder Schlüsselkeim wird direkt mit dem Pferdepflege-Produkt in Kontakt gebracht; in einem weiteren Ansatz wird der Keim mit einer Agar-Schicht bedeckt und das zu testende Pflegeprodukt auf diese aufgetragen. Dadurch wird das potenzielle Eindringen des Produkts in tiefere Hautschichten simuliert. Das Mikroben-Wachstum der beiden Ansätze wird mit der unbehandelten Kontrollgruppe verglichen, das Wachstum darf nicht wesentlich beeinflusst werden.